Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
HLK
SUCHE
Link zur Startseite - Historische Landeskommission für Steiermark
© Land Steiermark
 
  • Organisation
    • Aufgaben der HLK
    • Vorsitzender
    • Geschäftsführender Sekretär
    • Ständiger Ausschuss
    • Mitglieder
    • Ehrenmitglieder
    • Korrespondent·innen
    • Mitarbeiter·innen
  • Aktuelles
    • Pressespiegel
  • Forschung
    • Forschungsvorhaben
    • Laufende HLK-Projekte (2024 bis 2028)
    • Abgeschlossene HLK-Projekte (2024 bis 2028)
    • Abgeschlossene HLK-Projekte (2019 bis 2023)
    • Abgeschlossene HLK-Projekte (2017 bis 2018)
    • Abgeschlossene HLK-Projekte (2012 bis 2016)
    • Abgeschlossene HLK-Projekte (2007 bis 2011)
  • Publikationen
    • Neuerscheinungen
    • Geplante Publikationen
    • Geschichte der Steiermark
    • Veröffentlichungen der Historischen Landes­kommission für Steiermark
    • Forschungen zur geschicht­lichen Landes­kunde der Steiermark
    • Quellen zur geschicht­lichen Landeskunde der Steiermark
    • Forschungen und Darstel­lungen zur Geschichte des Steiermärkischen Land­tages
    • Memoranda Styriaca
    • Mitteilungen der Korrespon­dent·innen der Histo­rischen Landeskom­mis­sion für Steiermark
    • Berichte der Historischen Landeskommission für Steiermark
    • Urkundenbuch des Herzogtums Steiermark
    • Online-Publikationen
    • Studien und akademische Prüfungs­arbeiten
  • Geschichte
    • Ehem. Vorsitzende
    • Ehem. Geschäftsführende Sekretäre
    • Verstorbene und ausgeschiedene Mitglieder
    • Verstorbene Ehrenmitglieder
    • Verstorbene und ausgeschiedene Korrespondent·innen
  • Blog
    • Suche
    • Archäologie
    • Germanistik
    • Geschichte
    • Kunstgeschichte
    • Musikgeschichte
    • Theologie
    • Suche
    • Archäologie
    • Germanistik
    • Geschichte
    • Kunstgeschichte
    • Musikgeschichte
    • Theologie
  • Netzwerk
    • Partnereinrichtungen
    • Periodika
  1. Sie sind hier:
  2. HLK
  3. Blog
  • Suche
  • Archäologie
  • Germanistik
  • Geschichte
  • Kunstgeschichte
  • Musikgeschichte
  • Theologie
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Abtreibung im Badezimmer – Zum Schicksal der Eisenerzerin Gertrude Feistl (1929–1948)

Meinhard Brunner

HLK-Blog 03/2026 (13. 2. 2026)

Einleitung

Abb. 1: Gertrude Feistl
Abb. 1: Gertrude Feistl© StLA

Am 24. Februar 1948 starb die 19-jährige Gertrude Feistl (Abb. 1) in Eisenerz während einer Abtreibung. Bevor im folgenden Blog versucht wird, die Umstände ihres Todes sowie die juristischen Folgen zu skizzieren, sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich in Erinnerung gerufen werden.
Bis zum Inkrafttreten der sog. Fristenregelung mit 1. Jänner 1975 begingen Frauen, die eine Schwangerschaft vorzeitig beenden wollten, sehenden Auges einen Rechtsbruch, denn gemäß § 144 des geltenden Strafgesetzes (= StG) aus anno 1852 war die „Abtreibung der eigenen Leibesfrucht“ ein Verbrechen.[1] Legt man, wie in diesem Beitrag der Fall, den Fokus auf die Besatzungsjahre (1945–1955), kann zum Vergleich eine Analyse einschlägiger Akten des Straflandesgerichts Wien für die frühe Nachkriegszeit herangezogen werden, wonach die Verfolgungsintensität der Strafbehörden anfangs niedrig gewesen sein dürfte, „um in der allgemeinen Notsituation [...] nicht zusätzlichen Druck auf die Bevölkerung auszuüben.“[2] Darüber hinaus wurden angesichts der immens hohen Zahl von Vergewaltigungen durch v. a. russische Besatzungssoldaten[3] Schwangerschaftsabbrüche bis 1946 de facto straffrei gestellt.[4]
Doch bald obwalteten wieder die altbekannten Rechtsnormen. Frauen mit Abtreibungswunsch blieb wie gehabt nur der Weg in die Illegalität. In Städten konnten idealerweise einzelne Ärzte oder Ärztinnen aufgesucht werden, die bereit waren, gewissermaßen im Hinterzimmer zu praktizieren.[5] Das musste man sich allerdings leisten können. Und am Land stand diese Option ohnehin noch seltener zur Verfügung. Somit traten jene Frauen auf den Plan, die euphemistisch als „Engelmacherinnen“ bezeichnet wurden. Sie boten ihre Dienste in einem Spektrum von reiner Geschäftemacherei bis purer Nothilfe an. In jedem Fall ging ihre Tätigkeit für die von ihnen ‚behandelten‘ Schwangeren mit einem erheblichen Gesundheitsrisiko einher. Zahlreiche Frauen, die auf sich allein gestellt waren, versuchten, selbst einen Abortus herbeizuführen. Und es dürfen auch nicht jene unerwähnt bleiben, die in ihrer Lage nur den Freitod als Ausweg sahen.
Welche Strafe war nun zu erwarten, wenn ein Schwangerschaftsabbruch gerichtsanhängig wurde? Mangels einschlägiger steirischer Daten sei hier für die Besatzungszeit nochmals nach Wien geblickt. Es zeigt sich, dass – bei einem gesetzlichen Strafrahmen von ein bis fünf Jahren – nur sehr wenige Verfahren wegen Selbstabtreibung (§ 144 StG) erstinstanzlich mit einer unbedingten Verurteilung endeten. Etwas strenger wurden die Personen behandelt, die Fremdabtreibungen (§ 146 StG)[6] vorgenommen hatten. Trotz dieser eher milden Spruchpraxis wurde tausenden Frauen wegen Abtreibungen der Prozess gemacht.[7]

Abtreibung im Badezimmer

Damit zurück in die Obersteiermark: Gertrude Feistl wurde am 13. Jänner 1929 als jüngstes Kind des Bergmannes Martin Feistl und seiner Ehefrau Maria in Eisenerz geboren.[8] Nach Abschluss der Schulbildung war sie als Hilfsarbeiterin bei der Alpine Montan in ihrem Heimatort tätig.[9] Ab 1947 führte sie eine Beziehung mit einem Russen, der im DP-Lager Eisenerz als Fahrer beschäftigt war.[10] Als sie ungewollt schwanger wurde, wandte sie sich an eine Bekannte aus der Nachbarschaft, Gisela Rafetseder[11], die bereits andere Frauen in ähnlicher Lage unterstützt hatte. Gertrude Feistl sollte am 23. und 24. Februar 1948 in Rafetseders Wohnung in die Fichtenstraße kommen, wo ihr im Badezimmer von Gisela Rafetseder und deren Nachbarin Ida Schelch[12] abgekochtes Salzwasser eingeführt wurde, um die Schwangerschaft zu beenden. Am zweiten Tag verlor die junge Frau bei dieser Prozedur jedoch das Bewusstsein und starb kurz darauf.

Erste behördliche Untersuchungen

Abb. 2: Inserat in der „Neuen Zeit“, 24. März 1948
Abb. 2: Inserat in der „Neuen Zeit“, 24. März 1948© ÖNB/ANNO

Gertrude Feistls Schwangerschaft war offenkundig nicht geheim geblieben. Die Staatsanwaltschaft Leoben beantragte am 25. Februar wegen Verdachts der Abtreibung die Obduktion der Toten.[13] Bei der Leichenöffnung durch den Grazer Gerichtsmediziner Dr. Otto Schmid-Schmidsfelden im Werksspital Eisenerz wurde als unmittelbare Todesursache eine Luftembolie festgestellt.[14] Doz. Dr. Max Fossel konstatierte bei einer nachfolgenden Untersuchung der entnommenen Beckenorgane zweifelsfrei, dass an Gertrude Feistl, die etwa im vierten Monat schwanger gewesen war, ein Abtreibungsversuch durchgeführt worden war. Das eingeführte Röhrchen hatte zu einer Schleimhautverletzung an der Gebärmutter geführt, durch die mit eingespritzte Luft in den Blutkreislauf und weiter in das Herz gelangen konnte. Laut Dr. Fossel war diese letale Abfolge bei derartigen Schwangerschaftsabbrüchen keine Seltenheit, ja geradezu typisch. Allerdings konnte er nicht ausschließen, dass Gertrude Feistl diesen Eingriff selbst an sich vorgenommen hatte.[15]
Abgesehen von den behördlichen Ermittlungen sorgte das Hinscheiden der jungen Frau auch in der Eisenerzer Bevölkerung anhaltend für Gesprächsstoff. Als Reaktion darauf inserierten ihre Eltern am 24. März 1948 in der Tageszeitung „Neue Zeit“ eine Warnung, „unwahre Gerüchte über unsere so plötzlich verstorbenen [!] Tochter Gertrude Feistl zu verbreiten, da wir jeden Verbreiter gerichtlich belangen werden“ (Abb. 2).[16]
Das Kreisgericht Leoben beauftragte am 7. April 1948 den Gendarmerieposten Eisenerz mit weiteren Erhebungen zu Feistls Ableben, das angesichts der Obduktionsergebnisse als bedenklicher Todesfall eingestuft wurde.[17] Im Kern ging es dabei um die Frage, ob Gertrude Feistl beim Abtreibungsversuch allein gewesen war oder Hilfe erhalten hatte.
Die Gendarmerie befragte zuvorderst Maria Feistl[18], die Mutter der Verstorbenen, und Gisela Rafetseder. Die beiden Frauen hatten allerdings noch am 24. Februar mit Ida Schelch abgesprochen, die tatsächlichen Ereignisse zu verheimlichen. Gegenüber der Gendarmerie gab Feistl daher zu Protokoll, dass Gertrude bei Rafetseder nur Lesestoff zurückbringen bzw. ausborgen wollte. Nach kaum einer Viertelstunde wurde ich verständigt, daß meine Tochter sich in einem krankhaften Zustand befände [...]. Als ich zur Rafetseder kam, lag meine Tochter am Divan in der Küche, war um die Lippen ganz blau [...]. Während der Fahrt ins Krankenhaus hatte sie kein Leben mehr in sich.[19] Zuvor hätte es demnach keine Anzeichen für Abtreibungspläne gegeben, im Gegenteil: Ich hätte jedenfalls etwas gewusst, falls sie die Absicht gehabt hätte, sich einen Eingriff von dritter Hand zu machen. Ich glaube aber nicht, zumal sie viel zu sehr an ihrem Geliebten gehängt ist und sehr lebensfroh veranlagt war.[20]
Gisela Rafetseder sagte aus, dass sie Gertrude erlaubt hätte, in ihrer Wohnung ein Bad zu nehmen. Als sie ein ungewöhnliches Geräusch hörte, habe sie nachgeschaut und ihren Besuch neben der Badewanne liegend vorgefunden. Gemeinsam mit ihrem Gatten Karl habe sie die Bewusstlose in die Küche getragen und dort auf den Divan gelegt. Die anschließenden Wiederbelebungsversuche wären ohne Erfolg geblieben.[21] Dem Arzt Dr. Franz Kaitner, welcher Gertrude Feistl noch am Vormittag des 23. Februar 1948 untersucht hatte, war nichts Ungewöhnliches aufgefallen. Dass sie wegen ihrer Schwangerschaft niedergeschlagen gewesen wäre, kann ich nicht sagen, im Gegenteil, sie war sehr gut aufgelegt.[22] Der Kindsvater sprach von seiner geplanten Hochzeit mit Gertrude im Mai 1948 und sah folglich gar keinen Grund für eine Abtreibung.[23]
Angesichts dieser Aussagen gab es für die Gendarmerie keine Hinweise auf eine strafbare Handlung. Postenkommandant Alois Jokisch bilanzierte am 19. April 1948, dass nicht angenommen werden könne, daß an der Verstorbenen ein verpönter Eingriff von dritter Hand vorgenommen worden wäre.[24] Daraufhin beendete die Staatsanwaltschaft Leoben das Verfahren.[25]

Ein Arbeitsunfall mit weitreichenden Folgen

Abb. 3: Schlagzeile „Mord mit der Pumpe“ im Wiener Kurier, 12. November 1952
Abb. 3: Schlagzeile „Mord mit der Pumpe“ im Wiener Kurier, 12. November 1952© ÖNB/ANNO

Viereinhalb Jahre später, am 20. Oktober 1952, ereignete sich am Erzberg ein tödlicher Arbeitsunfall, dem der 17-jährige Adolf Schelch zum Opfer fiel.[26] Nach seinem Begräbnis kam es am 23. Oktober beim Gasthaus Volkskeller in Eisenerz zu einer heftigen Auseinandersetzung, als der Spengler Peter Pletscher[27] im alkoholisierten Zustand die Mutter des Verunglückten, Ida Schelch, mit wüsten Beschimpfungen überzog. Diese hatte unlängst eine Beziehung mit Pletscher beendet. Weil die Schmähungen des Ex-Partners auch einen konkreten Tötungsvorwurf – „Sie ist eine Mörderin.“[28] – im Zusammenhang mit Gertrude Feistl enthielten, wurde der herbeigerufene Gendarm Johann Lube hellhörig und die Exekutive nahm ihre 1948 eingestellten Ermittlungen wieder auf.[29]
Bei den folgenden Einvernahmen trat nun zutage, was am 24. Februar 1948 in Wirklichkeit passiert war. Pletscher wiederholte auch im nüchternen Zustand seinen Vorwurf. Er schilderte, was ihm Ida Schelch 1948 selbst über den gemeinsam mit Gisela Rafetseder durchgeführten Abtreibungsversuch an Gertrude Feistl erzählt hatte.[30] Seine Darstellung wurde von Schelchs Freundin Maria Gruber[31] bestätigt.[32] Die beiden solcherart belasteten Frauen legten am 29. Oktober 1952 ein Geständnis ab.[33] Auf Grundlage ihrer Aussagen wurden Feistls Todesumstände im späteren Gerichtsakt sachlich benannt: [...] Schelch hat das Gummiröhrchen in den Gebärmutterkanal eingeführt, während [Rafetseder] mit einem Gummiball das abgekochte Wasser einpumpte.[34] Nach seinem Publikwerden wurde dieses Geschehen von der Presse gerne aufgegriffen. Den Zeitungsberichten stellte man sachlich falsche, aber Aufsehen erregende Schlagzeilen wie „Mord mit der Pumpe“[35] (Abb. 3) oder „Abtreibung mit der Fahrradpumpe“[36] voran.
Doch die Ermittlungen reichten bald über den Fall Feistl hinaus, weil im Laufe der Befragungen immer mehr Personen ins Visier der Strafverfolgung gerieten. Per 11. Dezember 1952 brachte der Gendarmerieposten Eisenerz schließlich Gisela Rafetseder und Ida Schelch sowie drei weitere Frauen aus Eisenerz und Vordernberg jeweils wegen mehrerer Abtreibungshandlungen gemäß § 144 und/oder § 146 StG bei der Staatsanwaltschaft Leoben zur Anzeige.[37] Alle fünf Beschuldigten waren geständig.[38] Gisela Rafetseder und Berta Schnitzelhuber[39] saßen von 26. bzw. 27. November 1952 bis 12. Februar 1953 in Untersuchungshaft.[40]
Was also vor dem Auge des Gesetzes ein klandestiner Zirkel zur Durchführung und Vertuschung illegaler Abtreibungen war, stellte sich für betroffene Frauen als ein rettendes Netzwerk der Nachbarinnenhilfe dar, diesfalls im Milieu von Bergarbeiterfamilien. Gisela Rafetseder hatte als Gegenleistung, wenn überhaupt, Lebensmittel oder sehr geringe Geldbeträge erwartet.[41]

Gerichtliche Ahndung

Abb. 4: Gisela Rafetseder
Abb. 4: Gisela Rafetseder© StLA

Die einschlägigen Nachforschungen wurden über den Winter fortgesetzt, und so erhob die Staatsanwaltschaft Leoben letztlich am 10. März 1953 wegen (teils versuchter) Abtreibung der eigenen Leibesfrucht (§ 144 StG) und/oder Beihilfe zu Abtreibungen (§ 146 StG) Anklage gegen 13 Frauen sowie drei Männer.[42] Im Folgenden werden nur mehr jene Personen im Blick behalten, denen man auch Hilfeleistungen an Gertrude Feistl zur Last legte, nämlich Gisela Rafetseder (Abb. 4) und Ida Schelch durch Vornahme von Spülungen mit abgekochtem Salzwasser[43] sowie Karl Rafetseder[44], indem er hiezu seine Wohnung zur Verfügung stellte[45].
Bis zum Prozesstermin verringerte sich die Zahl der Angeklagten auf zwölf Personen. Die Verhandlung fand am 1. Juni 1953 in Leoben vor einem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Johann Perz statt.[46] Gisela Rafetseder und Ida Schelch, die – wie erwähnt – noch wegen weiterer Abtreibungshandlungen unter Anklage standen, bekannten sich schuldig. Eine bei Rafetseder im Raum stehende Gewerbsmäßigkeit ihrer Tätigkeit wurde vom Gericht letztlich nicht angenommen.[47] Während ihr Ehemann Karl freigesprochen wurde,[48] erkannte das Gericht Gisela Rafetseder und ebenso Ida Schelch für schuldig.[49] Es wurden Haftstrafen von acht Monaten Kerker (Rafetseder) bzw. sieben Monaten Kerker (Schelch) verhängt, diese aber jeweils bedingt auf drei Jahre.[50] Bezüglich der Strafbemessung galten bei beiden Frauen die Wiederholung der Tathandlungen und der tödliche Ausgang einer Tathandlung als erschwerend,[51] hingegen u. a. das volle Geständnis und die Unbescholtenheit sowie die Begehung der Tat aus Mitleid (Rafetseder) und die schlechte wirtschaftliche Lage (Schelch) als mildernd.[52] Da die Staatsanwaltschaft gegen die Urteile des Schöffengerichts Nichtigkeitsbeschwerde erhob, landete der Fall beim Obersten Gerichtshof.
Am 20. Oktober 1953 starb Karl Rafetseder, der am Erzberg als Hauer beschäftigt war, bei einem weiteren Arbeitsunfall.[53] Eine Woche später richtete der älteste Bruder von Gertrude Feistl, Martin Feistl[54], ein Schreiben an das Kreisgericht Leoben, in dem er um die Einstellung des Verfahrens gegen die nun verwitwete Gisela Rafetseder bat, die seiner Familie seit Jahrzehnten freundschaftlich verbunden war. Er hielt fest, dass es nicht in Rafetseders Absicht gelegen hatte, seine Schwester umzubringen. Wenn sie ihr [half], ein keimendes Leben abzutöten, so wissen wir nicht, unter welchen Voraussetzungen und vielleicht Bitten von Seiten meiner Schwester [sie] es getan hat. Sie können einwenden, dass es ein Vergehen gegen das Gesetz war, wir aber stehen auf dem Standpunkt, dass kein Mensch mehr unsere Schwester zum Leben erwecken kann.[55]
Martin Feistls Eingabe blieb jedoch erfolglos. Der Oberste Gerichtshof erklärte am 9. März 1954, dass die Verurteilungen der Angeklagten Rafetseder und Schelch nunmehr unbedingt zu gelten hatten.[56] Beide Frauen beantragten unter Verweis auf bestehende Versorgungspflichten für Angehörige einen Strafaufschub.[57] Letztlich blieb ihnen der Gang ins Gefängnis aber nicht erspart. Gisela Rafetseder, die bereits elf Wochen in U-Haft verbracht hatte, saß von 20. September bis 20. Dezember 1954 erneut hinter Gittern. Für Ida Schelch öffneten sich die Gefängnistore am 5. Juni 1955 wieder, also genau sieben Monate nach Haftantritt (5. November 1954).[58]

Schlussbemerkung

Am Ende dieses Beitrages muss betont werden, dass die Verortung des dargestellten Geschehens in Eisenerz rein zufälliger Natur ist. Es handelt sich um ein Fallbeispiel, aber – das sei unterstrichen – um keinen Einzelfall, denn solche Dramen ereigneten sich in vergleichbaren Konstellationen noch bis 1975 regelmäßig in ganz Österreich.

Anmerkungen

[1] Zur Geschichte gesetzlicher Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs in Österreich bis 1975 siehe im Überblick: Maria Mesner, Wessen Körper, wessen Leben, wessen Recht? Das Abtreibungsverbot und seine Wirkungen in Österreich (= Wiener Vorlesungen 216, Wien 2025) [in Folge: Mesner, Wessen Körper], 16–37, 65–77; Sylvia Köchl, Delikt Abtreibung. Frauenarmut, ungewollte Schwangerschaften und illegale Abbrüche (Wien–Berlin 2024) [in Folge: Köchl, Delikt Abtreibung], 101–105. – Sehr eingehend: Maria Mesner, Frauensache? Zur Auseinandersetzung um den Schwangerschaftsabbruch in Österreich nach 1945 (= Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Institutes für Geschichte der Gesellschaftswissenschaften 23, Wien 1994) [in Folge: Mesner, Frauensache].
[2] Mesner, Wessen Körper 44.
[3] Allein für Graz werden mind. 4440 Vergewaltigungen durch russische Soldaten angenommen. Barbara Stelzl-Marx/Lena Wallner, „Um Hilfe wird gebeten“. Vergewaltigungen in Graz während der elfwöchigen sowjetischen Besatzung 1945. In: Historisches Jahrbuch der Stadt Graz 53/54 (Graz 2025), 43–59 [in Folge: Stelzl-Marx/Wallner, Vergewaltigungen], hier 49.
[4] Die provisorischen Steiermärkische Landesregierung erlaubte Abtreibungen in erwiesenen Notzuchtfällen ab 26. Mai 1945. „Betroffene mussten dazu eine Anzeige bei der Polizei erstatten sowie sich vom Amtsarzt untersuchen lassen.“ Stelzl-Marx/Wallner, Vergewaltigungen 45. – Weiters: Mesner, Frauensache 36–46; Mesner, Wessen Körper 28f.
[5] Vgl. Annie Ernaux, Das Ereignis (Berlin 2021), 27.
[6] Qua § 146 StG wurde ursprünglich die allfällige Mitschuld des Kindsvaters an einer Abtreibung unter Strafe gestellt. Ab der Strafgesetznovelle des Jahres 1937 lautete besagter Paragraph allgemeiner: „Mitschuldiger dieses Verbrechens ist, wer die Schwangere zur Abtreibung ihrer Leibesfrucht verleitet oder ihr dazu Hilfe leistet, mag es auch nur beim Versuche der Mitwirkung geblieben sein. [...]“ BGBl. Nr. 202/1937. – Weiters: Köchl, Delikt Abtreibung 102f.; Mesner, Wessen Körper 25f.
[7] Mesner, Wessen Körper 46–48.
[8] StLA, BH Leoben, 14/I Identitätsausweise, K. 261.
[9] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, darin KG Leoben, Vr 398/48, fol. 5: Augenschein und Vernehmung von Sachverständigen, 1. 3. 1948.
[10] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: 19. 4. 1948.
[11] Geb. 22. 4. 1900, Eisenerz, Geburtsname: Scheiber; gest. 31. 7. 1975, Eisenerz. DAGS, Pfarre Eisenerz, Taufbuch X 1900–1910, fol. 15, Post-Nr. 75.
[12] Geb. 17. 3. 1913, Eisenerz, Geburtsname: Auer; gest. 11. 11. 1992, Leoben. DAGS, Pfarre Eisenerz, Taufbuch XI 1911–1922, fol. 90, Post-Nr. 51.
[13] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, darin KG Leoben, Vr 398/48: 25. 2. 1948.
[14] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, darin KG Leoben, Vr 398/48, fol. 5–7: Augenschein und Vernehmung von Sachverständigen, 1. 3. 1948. – Dementsprechend wurde diese Todesursache in das Sterbebuch eingetragen. Stadtgemeindeamt Eisenerz, Sterbebuch Eisenerz 1948, Nr. 26. – Der Verfasser dankt Frau Alexandra Maurer (Bürgerservice der Stadtgemeinde Eisenerz) für Ihr Entgegenkommen.
[15] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, darin KG Leoben, Vr 398/48, fol. 13f.: Gutachten über die Todesursache der Gertrude Feistl, 18. 3. 1948.
[16] Neue Zeit (24. 3. 1948), 4.
[17] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: 19. 4. 1948.
[18] Geb. 6. 12. 1896, Eisenerz, Geburtsname: Auer; gest. 6. 10. 1986, Eisenerz. DAGS, Pfarre Eisenerz, Taufbuch IX 1891–1899, fol. 251, Post-Nr. 212.
[19] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: 19. 4. 1948; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, darin KG Leoben, Vr 398/48, fol. 15: 19. 4. 1948.
[20] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: 19. 4. 1948; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, darin KG Leoben, Vr 398/48, fol. 15f.: 19. 4. 1948.
[21] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: 19. 4. 1948; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, darin KG Leoben, Vr 398/48, fol. [16]: 19. 4. 1948. – Vgl. Neue Zeit, 12. 11. 1952, 4 („Tod eines Mädchens nach vier Jahren geklärt“).
[22] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: 19. 4. 1948; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, darin KG Leoben, Vr 398/48, fol. [16]: 19. 4. 1948.
[23] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: 19. 4. 1948; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, darin KG Leoben, Vr 398/48, fol. [16]: 19. 4. 1948.
[24] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: 19. 4. 1948; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, darin KG Leoben, Vr 398/48, fol. 15f.: 19. 4. 1948.
[25] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, darin KG Leoben, Vr 398/48: 28. 4. 1948.
[26] Das kleine Volksblatt (22. 10. 1952), 6 („Furchtbarer Unfall auf dem Erzberg“); Stadtgemeindeamt Eisenerz, Sterbebuch Eisenerz 1952, Nr. 78.
[27] Geb. 29. 10. 1914. StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. 5: Niederschrift Peter Pletscher, 29. 10. 1952.
[28] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. 3 und Band II, fol. [58]. – In der Presse wurde Pletscher mit dem Ausruf „Du hast eh die Feistl-Trude umgebracht!“ zitiert. Arbeiter-Zeitung (13. 11. 1952), 3 („Abtreibung mit der Fahrradpumpe“).
[29] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. [58]; Kleine Zeitung (12. 11. 1952), 7 („Mord nach vier Jahren geklärt“); Wiener Kurier (12. 11. 1952), 3 („Mord mit der Pumpe“); Arbeiter-Zeitung (13. 11. 1952), 3 („Abtreibung mit der Fahrradpumpe“).
[30] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: Niederschrift Peter Pletscher, 29. 10. 1952; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. 5f.: Niederschrift Peter Pletscher, 29. 10. 1952.
[31] Geb. 15. 5. 1913, Eisenerz. StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: Niederschrift Maria Gruber, 29. 10. 1952; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. 7: Niederschrift Maria Gruber, 29. 10. 1952.
[32] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: Niederschrift Maria Gruber, 29. 10. 1952; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. 7: Niederschrift Maria Gruber, 29. 10. 1952.
[33] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 118: Niederschrift Gisela Rafetseder und Niederschrift Ida Schelch, beide 29. 10. 1952; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I: Niederschrift Gisela Rafetseder (fol. 11) und Niederschrift Ida Schelch (fol. 13), beide 29. 10. 1952.
[34] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. 59. – Die behördlichen Unterlagen enthalten weitere, drastische Schilderungen über den Verlauf der Abtreibung am 24. Februar 1948, auf die hier aus Gründen der Pietät nicht näher eingegangen wird.
[35] Wiener Kurier (12. 11. 1952), 3.
[36] Arbeiter-Zeitung (13. 11. 1952), 3.
[37] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 117: 11. 12. 1952; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. 67–73. – Vgl. Südost-Tagespost (13. 12. 1952), 5 („Eisenerzer § 144-Fälle geklärt – Neunzehn Abtreibungen nachgewiesen“).
[38] Vgl. StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. 37, fol. 43, fol. 49–51f., fol. 61f., fol. 67–73, fol. 101–115f.
[39] Geb. 28. 6. 1903, Eisenerz, Geburtsname: Larcher; gest. 2. 8. 1971, Eisenerz. DAGS, Pfarre Eisenerz, Taufbuch X 1900–1910, fol. 174, Post–Nr. 117.
[40] StLA, Gendarmerieposten Eisenerz, 115: 2. 12. 1952; StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. 27f., fol. 265–271 und Band II, fol. [56].
[41] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. [286]: Anklageschrift, 10. 3. 1954.
[42] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. 273–287f.: Anklageschrift, 10. 3. 1954.
[43] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. 275f.: Anklageschrift, 10. 3. 1954 und Band II, fol. 53.
[44] Geb. 17.(27.?) 4. 1904, Judenhof (heute OG Neustadtl an der Donau); gest. 20. 10. 1953, Eisenerz. DASP, Pfarre Neustadtl an der Donau, Taufbuch 1885–1904, fol. 236.
[45] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band I, fol. [276]: Anklageschrift, 10. 3. 1954. – Weiters: StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. 57.
[46] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. 51.
[47] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. 59–[62]. – Dass bei Rafetseder keine Gewerbsmäßigkeit vorlag, erkannte das Gericht per Urteilsberichtigung vom 25. August 1953. StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. [62].
[48] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. 57, [74f.].
[49] Insgesamt verhängte das Schöffengericht in diesem Verfahren gegen neun der zwölf Angeklagten Schuldsprüche. Alle Haftstrafen wurden bedingt ausgesprochen.
[50] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. 53–56.
[51] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. [70].
[52] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. [70f.].
[53] Neue Zeit (21. 10. 1953), 2 („Auf dem Erzberg verschüttet“); Obersteirische Zeitung (24. 10. 1953), 7 („Tödlicher Unfall am Erzberg“).
[54] Ihr Vater, Martin Feistl sen., war am 8. März 1950 in Eisenerz verstorben. DAGS, Pfarre Eisenerz, Taufbuch IX 1891–1899, fol. 289, Post-Nr. 174; Obersteirische Zeitung (11. 3. 1950), 7, 8.
[55] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. 123f.: 27. 10. 1953.
[56] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. 105, 107, [118].
[57] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II, fol. 141, 143: 4. 5. 1954.
[58] StLA, LGS Leoben, Vr 1890/1952, Gisela Rafetseder u. a., Band II: Zahlungsauftrag, 13. 2. 1956.

Mag. Dr. Meinhard Brunner, geb. 1971 in Judenburg, Studium der Geschichte und Volkskunde an der Karl-Franzens-Universität Graz. Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Historischen Landeskommission für Steiermark.
Forschungsschwerpunkte: Sammlung und Edition der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Steiermark; Historische Glockenforschung; Britische Militärgerichte in Österreich 1945–1955.

 

Neu im Blog

  • Abtreibung im Badezimmer – Zum Schicksal der Eisenerzerin Gertrude Feistl (1929–1948)
    13.02.2026
  • Annenstraße 1938. Raub und Vertreibung*
    30.01.2026
  • Bauernaufstand in der Steiermark 1525: Eine ins Land geschwappte Revolution mit fatalen Folgen in der Obersteiermark
    16.01.2026

Blog-Richtlinien

  • Dem HLK-Blog zum Geleit
    26.02.2020
Blog abonnieren

Kontakt

  • Historische Landeskommission für Steiermark
  • +43 (316) 877-3013
  • +43 (316) 877-3015
  • E-Mail
  • Karmeliterplatz 3/II
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0
Fax: +43 (316) 877-2294

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie